Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

Damit Mitglieder in ihren Praxen qualitativ hochwertige Prozesse sowie Ergebnisse aufsetzen und erzielen können, unterliegen Behandlungen hohen Qualitätsstandards. Wenn Vertragsärztinnen, -ärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten bestimmte ärztliche Leistungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) erbringen und abrechnen möchten, müssen sie deshalb spezifische Qualifikationen und Voraussetzungen erfüllen. Nur dann erhalten sie eine Genehmigung nach den geltenden Richtlinien und Vereinbarungen zur Qualitätssicherung. 

Genehmigungspflicht & Qualitätssicherung

Genehmigungen beantragen hessische Vertragsärztinnen, -ärzte und Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH), die die Praxen bei der Qualitätssicherung unterstützt – im ambulanten Bereich aber auch sektorenübergreifend.

Verschaffen Sie sich auf diesen Seiten einen Überblick darüber, für welche Leistungen Sie eine Genehmigung benötigen, wie Sie die einzelnen Genehmigungen erhalten, wie die Qualität geprüft wird und an wen Sie sich bei Fragen wenden können.

Die genehmigungspflichtigen Leistungen unterliegen der Qualitätssicherung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dokumentiert die Ergebnisse dieser bundesweiten Prüfungen  jährlich in ihrem Qualitätsbericht.

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