Invasive Kardiologie
Die Invasive Kardiologie umfasst alle im Herzkatheterlabor durchgeführten Untersuchungen und therapeutischen Maßnahmen. Dabei wird ein Herzkatheter über die großen Gefäße in die Herzhöhlen oder Herzkranzgefäße eingebracht.
Bin ich an die Grenzen meines Fachgebiets gebunden?
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Ärztin oder der Arzt grundsätzlich an die Grenzen des Fachgebietes, für das sie/er zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, gebunden ist.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Invasive Kardiologie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Fragen zur sQS?
Auf den Seiten zur Sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (SQS) veröffentlicht die KVH alle wichtigen Informationen und Ansprechpersonen.
Ansprechpartner
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 2
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main
Tel 069 24741-7300
Fax 069 24741-68832
qs.radiologie(at)kvhessen(.)de