Arthroskopie
Eine Arthroskopie ist ein minimal-invasiver Eingriff, bei dem mithilfe eines Endoskops Gelenke untersucht und behandelt werden. Sie wird am häufigsten an den großen Gelenken wie Knie-, Schulter-, Ellenbogen- und oberem Sprunggelenk durchgeführt, aber auch an Hand- sowie unterem Sprunggelenk. Die Gelenkspiegelung zählt zu den häufigsten orthopädischen Eingriffen. Rund die Hälfte der 500.000 Gelenkspiegelungen jährlich (bundesweit) erfolgt ambulant.
Alle Ärzte, die die fachliche Befähigung nach § 3 Qualitätssicherungsvereinbarung Arthroskopie nachweisen.
- Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie
- Fachärzte für Allgemeinchirurgie
- Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
- Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Kinder- und Jugendorthopädie
- Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Handchirurgie“
Die Anträge auf Ausführung und Abrechnung von arthroskopischen Leistungen müssen gelenkspezifisch nach der fachlichen Befähigung des Arztes gestellt werden. In Abhängigkeit von der Qualifikation des Arztes sind verschiedene Mindestzahlen an arthroskopischen Operationen in Form von Zeugnissen bzw. Bescheinigungen in der jeweiligen Kategorie nachzuweisen. Die Einzelheiten regelt § 3 Qualitätssicherungsvereinbarung Arthroskopie.
Für Arthroskopien muss die Genehmigung zum ambulanten Operieren vorliegen. Darüber hinaus müssen räumliche und apparative Voraussetzungen erfüllt werden (siehe § 4 Qualitätssicherungsvereinbarung Arthroskopie).
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Arthroskopien als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bei dieser standortbezogenen Genehmigung müssen Sie für externe OP-Räume auch die Nutzungserkärung ausfüllen und einen weiteren Antrag stellen, wenn sich der OP-Standort verändert. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
KBV-Broschüre zur Arthroskopie von Knie und Schulter
Fragen zur sQS?
Auf den Seiten zur Sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (SQS) veröffentlicht die KVH alle wichtigen Informationen und Ansprechpersonen.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Stefanie Gilmer und Luisa Casola-Gallschneider
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741- 7217
Fax 069 24741 68819
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de
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