Arthroskopie
Eine Arthroskopie ist ein minimal-invasiver Eingriff, bei dem mithilfe eines Endoskops Gelenke untersucht und behandelt werden. Sie wird am häufigsten an den großen Gelenken wie Knie-, Schulter-, Ellenbogen- und oberem Sprunggelenk durchgeführt, aber auch an Hand- sowie unterem Sprunggelenk. Die Gelenkspiegelung zählt zu den häufigsten orthopädischen Eingriffen. Rund die Hälfte der 500.000 Gelenkspiegelungen jährlich (bundesweit) erfolgt ambulant.
Die neue Qualitätsbeurteilungsrichtlinie Arthroskopie (QBA-RL) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Damit werden ab dem 1. Januar 2020 Stichprobenprüfungen wieder aufgenommen, Überprüfungen für Neu-Genehmigungsinhaber eingeführt und Anpassungen zur Dokumentationsprüfung vorgenommen. Bitte beachten Sie die ausführliche Praxisinformation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Arthroskopien als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bei dieser standortbezogenen Genehmigung müssen Sie für externe OP-Räume auch die Nutzungserkärung ausfüllen und einen weiteren Antrag stellen, wenn sich der OP-Standort verändert. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Weitere Informationen
Fragen zur sQS?
Auf den Seiten zur Sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (SQS) veröffentlicht die KVH alle wichtigen Informationen und Ansprechpersonen.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
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Fax 069 24741-68819
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Tanja Dittmar
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
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Heike Morbitzer
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Tel 069 24741-6606
Fax 069 24741-68816
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