Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Reproduktionsmedizin brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Reproduktionsmedizin

Die Reproduktionsmedizin beschäftigt sich mit der Diagnostik und Therapie von Sterilität und ungewollter Kinderlosigkeit bei Männern und Frauen. Es gibt verschiedene Methoden der künstlichen Befruchtung. Hierzu gehören die Insemination, die In-Vitro-Fertilisation (IVF), die Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) und der intratubare Gametentransfer (GIFT).

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie Leistungen der Reproduktionsmedizin für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) dies bestätigen. Mitglieder der KVH benötigen eine Genehmigung der LÄKH nach § 121a SGB V und stellen einen formlosen Antrag bei der KVH. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können

Welche Leistungen kann ich abrechnen?

Welche Leistungen Sie nach der Genehmigung abrechnen können, hat die KVH ihren Mitglieder in der Liste genehmigungspflichtiger Leistungen (GELE-Liste) zusammengefasst.

Bitte beachten Sie, dass Sie ab dem 3. Quartal 2023 reproduktionsmedizinische Leistungen ausschließlich an dem genehmigten Standort (BSNR) erbringen und abrechnen können. Dies gilt auch für alle ab dem 3. Quartal 2023 eingereichten Vorquartalsfälle. Diesen Standort (Betriebsstätte) entnehmen Sie bitte dem Bescheid der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) nach § 121a SGB V.

zuletzt aktualisiert am: 07.08.2023

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Karola Reichert

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6673
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.8(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen