Hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom
Bei Patienten mit einem diabetischen Fußsyndrom, bei denen alle anderen Maßnahmen der Standardtherapie nachweisbar erfolglos geblieben sind, kann bei bestimmten Verläufen die Behandlung in einer Druckkammer für hyperbare Therapie erfolgen.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndromals Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH (bitte kontaktieren Sie dazu die Ansprechpartner) und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Antje Andres
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6584
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.6(at)kvhessen(.)de