Psychotherapie
Das individuelle geistige und körperliche Wohlbefinden kann durch psychische Erkrankungen beeinträchtigt werden. Auch das Erleben und Verhalten von Patienten ist teils gestört. Die Psychotherapie nutzt wissenschaftlich anerkannte Verfahren, um psychische Erkrankungen zu behandeln.
Für hessische Patienten, die Hilfe bei der Vermittlung eines Psychotherapietermins benötigen, ist die Terminservicestelle (TSS) da.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie psychotherapeutische Leistungen für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KV Hessen stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Freie Termine melden
Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Hessen melden freie Termine an die Terminservicestelle der KVH.
Richtig weiterbilden
Bitte achten Sie darauf, sich nach den Vorgaben der Psychotherapie-Vereinbarung zu qualifizieren (siehe Welche zusätzlichen fachlichen Voraussetzungen brauche ich?).
Abrechnung
Die KVH informiert ihre Mitglieder über die Abrechnung von Kassenleistungen in hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapiepraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen und speziell zur Psychotherapie .
Ansprechpartner
Anna Sophie Zebi, Merhawi Tewolde, Elena Schleining & Bianca Knaus
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7216
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.9(at)kvhessen(.)de