Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern
Schwerhörige Patientinnen und Patienten können mit Hörgeräten versorgt werden. Ziel der dazugehörigen Qualitätssicherungsvereinbarungist es, dass schwerhörige Kinder (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) nach aktuellem Stand der medizinischen Wissenschaft behandelt werden.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie die Versorgung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern mit Hörgeräten als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen.
Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Info zu Hilfsmitteln
- Hilfsmittel-Richtliniedes Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
- Hilfsmittel verordnen
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Heike Sentner
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6649
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.5(at)kvhessen(.)de