Hand mit Stift zeigt auf ein Blatt mit Auswertungen © Minerva Studio

Medizinische Maßnahmen und Eingriffe werden häufig sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor durchgeführt. Im Verlauf ihrer Behandlung werden Patientinnen und Patienten oft in beiden versorgt.

Damit alle beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen reibungslos zusammenarbeiten können, gibt es seit 2016 für einige genehmigungspflichtige Leistungen Verfahren zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (sQS).

Vermeidung nosokomialer Infektionen (WI)

Verfahren sQS WI zum 28. Februar 2025 beendet: Das Verfahren wurde zum 28.02.2025 eingestellt. Das bedeutet, dass für das Jahr 2025 und allen Folgenden keine Einrichtungsbefragung durchgeführt wird. Weitere Informationen stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zum Thema Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) auf ihrer Website zur Verfügung.

 

zuletzt aktualisiert am: 23.12.2025

Ansprechpartner Verfahren

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7217
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de

Ansprechpartner sQS & Datenübermittlung

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
sqs(at)kvhessen(.)de

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