Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Handchirurgie brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Handchirurgie

Die Handchirurgie behandelt Erkrankungen und Verletzungen der Hand.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie die die Zusatzbezeichnung Handchirurgie nicht haben, aber Handchirurgie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen formlosen Antrag bei der KVH: Ein Schreiben mit der Bitte um Genehmigung und dem geforderten Nachweis an das Team Antragsverfahren reicht aus. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 24.09.2024

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Antragsverfahren

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de

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