MRSA
Resistente Keime sind nicht nur ein Problem von Krankenhäusern und Pflegeheimen. Da sich immer wieder Patienten mit einem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) infizieren, ist die Diagnostik und Behandlung von MRSA im ambulanten Bereich von hoher Bedeutung.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie die Diagnostik und Behandlung von MRSA als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
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Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Anna Wandrei
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main
Tel 069 24741-6094
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.3(at)kvhessen(.)de