Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jede vertragsärztliche und psychotherapeutische Leistung automatisch durchgeführt und abgerechnet werden. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Zervix-Zytologie ist eine Genehmigung erforderlich. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Diese Genehmigung können Vertragspraxen und ermächtigte Einrichtungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) beantragt werden.

Zervix-Zytologie

Die Zytologie bezeichnet die Lehre vom Aufbau der Zelle und ihrer Funktionen. Vom Gebärmutterhals gewonnene Abstriche (PAP-Abstrich, PAP-Test) können mikroskopisch beurteilt werden. So lassen sich Dysplasien (Krebsvorstufen) an Zellen erkennen, noch Jahre bevor sie bösartig entarten. Ursache für die Zellveränderungen ist die Infektion mit dem Humanen Papillomavirus (HPV).

Zum 1. April 2025 ist die neue Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zervix-Zytologie in Kraft getreten. Die neue QSV Zervix-Zytologie finden Sie hier. Bitte beachten Sie, die sich daraus ergebenden weitreichenden Änderungen.

zuletzt aktualisiert am: 13.06.2025

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Karola Reichert

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6673
Fax 069 24741-68816
qs.fb1.8(at)kvhessen(.)de

Anna-Lena Gießelmann

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741- 7178
Fax 069 24741-68816
qs.fb1.8(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen