Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Dialyse brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Dialyse

Da Nieren ihre Funktion meist schleichend einstellen, fällt oft erst spät auf, dass die Nierenfunktion nachlässt. Dann können die Nieren ihre Hauptaufgaben (Reinigung und Balance des Wasserhaushalts) bereits nicht mehr (ausreichend) erfüllen. Insbesondere das Gleichgewicht der Mineralstoffe Phosphat und Calcium ist gestört. Die Dialyse, auch Nierenersatztherapie genannt, ist ein Blutreinigungsverfahren und übernimmt dann die wichtigsten Aufgaben der Nieren.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie Dialyse als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024

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