Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Dialyse brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Dialyse

Da Nieren ihre Funktion meist schleichend einstellen, fällt oft erst spät auf, dass die Nierenfunktion nachlässt. Dann können die Nieren ihre Hauptaufgaben (Reinigung und Balance des Wasserhaushalts) bereits nicht mehr (ausreichend) erfüllen. Insbesondere das Gleichgewicht der Mineralstoffe Phosphat und Calcium ist gestört. Die Dialyse, auch Nierenersatztherapie genannt, ist ein Blutreinigungsverfahren und übernimmt dann die wichtigsten Aufgaben der Nieren.

Corona-Pandemie: Versorgung von Dialyse-Patienten

Der Corona-Notfallplan zur Versorgung für dialysepflichtige Patienten während der Corona-Pandemie ist am 30. September 2021 außer Kraft getreten. Eine Verlängerung konnte nicht vereinbart werden.

Während der Coronavirus-Pandemie können Ärzte, die Patienten mit einem Dialyse-Versorgungsauftrag nach Anlage 9.1 BMV-Ä (Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten) versorgen, von den darin genannten Vorgaben abweichen. Die Regelung gilt, soweit dies durch das Infektionsgeschehen zur Sicherstellung der Versorgung der Patienten erforderlich und unter Berücksichtigung aller möglichen Alternativen medizinisch vertretbar ist.

Als Infektionsgeschehen gilt zum Beispiel:

  • die Schließung von Dialyseeinrichtungen (und Versorgung der Patienten in anderen Einrichtungen)
  • krankheitsbedingter Ausfall oder Quarantäne von Vertragsärzten
  • Versorgung von mit SARS-CoV-2 infizierten oder unter Infektionsverdacht stehenden Patienten 

Soweit dies zur Sicherstellung der Versorgung der Patienten zwingend erforderlich ist, kann die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) auch bestehende Versorgungsaufträge vorübergehend und befristet anpassen. Ärzte informieren die Ansprechpartner der Qualitätssicherung der KVH unverzüglich, wenn sie von den Vorgaben der Anlage 9.1 BMV-Ä abweichen müssen.

Zuschlagsziffer zu Infektionsdialysen

Die KVH hat für Ärzte spezielle Informationen zur Abrechnung von Infektionsdialysen während der Corona-Pandemie zusammengefasst.

Fachinformationen der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie

Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) hat Fachinformationen zu COVID-19 veröffentlicht. Nephrologen und Praxisteams finden dort unter anderem Hygieneempfehlungen, Handlungsanweisungen sowie Informationsblätter für Patienten und Personal.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie Dialyse als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 04.11.2022

Fragen zur sQS?

Auf den Seiten zur Sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (SQS) veröffentlicht die KVH alle wichtigen Informationen und Ansprechpersonen.

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Ilena Spurfeld

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main

Tel 069 24741-6190
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.3(at)kvhessen(.)de

Anna Wandrei

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main

Tel 069 24741-6094
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.3(at)kvhessen(.)de

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