Soziotherapie
Soziotherapie soll schwer psychisch Kranken ermöglichen, ärztlich oder psychotherapeutisch verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen. Durch Motivation und strukturierte Trainings sollen psychosoziale Defizite abgebaut werden. Soziotherapie koordiniert, begleitet und unterstützt schwer psychisch Kranke auf Grundlage definierter Therapieziele (auch Teilziele, die schrittweise erreicht werden).
Zum 4. Juli 2020 in Kraft getreten: Änderung der Soziotherapie-Richtlinie. Auch Fachärzte mit der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie können jetzt eine Genehmigung zur Verordnung von Soziotherapien erhalten, so dass der Zugang zur Soziotherapie für Patienten erleichtert wird.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Soziotherapie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KV Hessen stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Maria Kazantsidou
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6522
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.3(at)kvhessen(.)de