Proktologie
Für Proktoskopien und Rektoskopien gibt es in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) unterschiedliche Zuschläge und Leistungen. Diese richten sich nach medizinischer Fachrichtung und danach, ob eine Zusatzqualifikation vorliegt.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Leistungen der Prokto-/ Rektoskopie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen formlosen Antrag mit Unterschrift bei der KVH: Ein unterschriebenes Schreiben mit der Bitte um Genehmigung und dem geforderten Nachweis an das Team Antragsverfahren reicht aus. Bei Angestellten ist der Antrag vom Ansteller zu unterschreiben. Sie können auch das im Downloadbereich eingestellte Antragsformular verwenden. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Christiane Stindt
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Antragsverfahren
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt/Main
Tel 069 24741-6569
Fax 069-24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de
Tarja Mayer
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Antragsverfahren
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6543
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de
Florian Hehl
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Antragsverfahren
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6360
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de
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