Photodynamische Therapie am Augenhintergrund (PDT)
Bei der photodynamischen Therapie (PDT) erhält der Patient per Infusion einen speziellen lichtempfindlichen Wirkstoff (Verteporfin). Dieser reichert sich auch in den krankhaft veränderten Blutgefäßen der Retina an. Der Wirkstoff wird aktiviert, indem er mit einem nicht thermischen Rotlichtlaser bestrahlt wird. So können gezielt krankhaft veränderte Blutgefäße verschlossen werden.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie photodynamische Therapie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KV Hessen stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Heike Morbitzer
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7217
Fax 069 24741-68816
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de
Stefanie Gilmer
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7217
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de
Julia Reinhardt
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741- 7217
Fax 069 24741-68816
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de
Luisa Casola-Gallschneider
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741- 7217
Fax 069 24741-68816
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de