Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP)
ATMP sind innovative Zell- und Gentherapien, die zur Behandlung von meist seltenen Erkrankungen eingesetzt werden.
Informationen überblicken
Im Rahmen der ATMP werden keine zusätzlichen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.
- Fachärztinnen oder Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie / Fachärztinnen oder Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie (nach altem Recht).
- Fachärztinnen oder Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie (bei behandelten Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr).
- Fachärztinnen oder Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie
Die fachlichen Anforderungen müssen mittels entsprechender Checkliste im Anhang der ATMP-QS-Richtlinie nachgewiesen und gemäß ATMP-QS-Richtlinie inklusive der zugehörigen Anlage erfüllt werden.
Die apparativen und räumlichen Anforderungen sowie alle weiteren Voraussetzungen müssen mittels entsprechender Checkliste im Anhang der ATMP-QS-Richtlinie nachgewiesen und gemäß ATMP-QS-Richtlinie inkl. der zugehörigen Anlage erfüllt werden.
Wie zeige ich ATMP an?
Wenn Sie ATMP-Anwendungen für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss dies der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) zunächst angezeigt werden. Mitglieder der KVH reichen dazu die ausgefüllte Checkliste aus dem Anhang der ATMP-QS-Richtlinie bei der KVH ein und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Anzeigen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt/Main
Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-78713
qs.FB6(at)kvhessen(.)de