Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Arthroskopie brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP)

ATMP sind innovative Zell- und Gentherapien, die zur Behandlung von meist seltenen Erkrankungen eingesetzt werden.

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Wie zeige ich ATMP an?

Wenn Sie ATMP-Anwendungen für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss dies der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) zunächst angezeigt werden. Mitglieder der KVH reichen dazu die ausgefüllte Checkliste aus dem Anhang der ATMP-QS-Richtlinie bei der KVH ein und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Anzeigen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 21.08.2023

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt/Main

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-78713
qs.FB6(at)kvhessen(.)de

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