Gelbfieberimpfung
Die Gelbfieberimpfung wird für Reisen in Gelbfieber-Infektionsgebiete von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen und ist teilweise bei der Einreise von Ziel- oder Transitländern vorgeschrieben. Bei Gelbfieber handelt es sich um eine akute, fieberhafte Viruserkrankung, die vor allem in den tropischen Gebieten Afrikas und Südamerikas verbreitet ist. Übertragen wird das Virus durch den Stich der so genannten „Gelbfieber-Mücke“.
Ärztinnen und Ärzte können die Gelbfieberimpfung als berufsbedingte Impfung und berufsbedingte Reiseimpfung seit dem 1. Januar 2020 erbringen und über die hessenspezifische Gebührenordnungsposition (GOP) 89131Y abrechnen.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie die Gelbfieberimpfung (GOP 89131Y) als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) dies zunächst zulassen. Mitglieder weisen der KVH die Genehmigung mittels Formular nach.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
                                        Kassenärztliche Vereinigung Hessen
                                        
                                        
                                    
                                        Europa-Allee 90
                                        60486  Frankfurt
                                    
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