Histopathologie bei Hautkrebs-Screening
Besteht im Rahmen des Hautkrebs-Screenings ein Verdacht auf eine Erkrankung an Hautkrebs, erfolgt zunächst eine visuelle Untersuchung und eventuell eine Exzision durch eine Dermatologin oder einen Dermatologen. Diese histopathologische Beurteilung (Histopathologie) entnommener Gewebeproben ist für die weitere Diagnostik und Therapie ausschlaggebend.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Histopathologie im Rahmen des Hautkrebs-Screenings als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Das Hautkrebs-Screening von entnommenen Gewebeproben muss gesondert genehmigt werden. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Susanne Scheurer
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6523
Fax 069 24741-68819
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