Psychosomatische Grundversorgung
Die Psychosomatische Grundversorgung umfasst die Somatotherapie und seelische Krankenbehandlung. Patienten erhalten Einblick in die psychosomatischen Zusammenhänge eines Krankheitsbildes. Darüber hinaus erfahren sie, wie sich persönliche Konflikte auf den Gesundheitszustand auswirken.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Psychosomatische Grundversorgung als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KV Hessen stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Richtig weiterbilden
Bitte achten Sie darauf, ausschließlich anerkannte Weiterbildungsangebote zu besuchen (siehe Welche zusätzlichen fachlichen Voraussetzungen brauche ich?).
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Anna Sophie Zebi, Merhawi Tewolde, Elena Schleining & Bianca Knaus
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7216
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.9(at)kvhessen(.)de