Akupunktur
Bei der Akupunktur werden Nadeln in definierte Punkte auf der Körperoberfläche eingestochen, um Beschwerden zu heilen oder zu bessern.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Akupunktur als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Downloads
- Antrag bei Änderungen Akupunktur | pdf | 125 KB
- Antrag Akupunktur | pdf | 155 KB
- FAQ Akupunktur | pdf | 324 KB
- Dokumentation Arzt Akupunktur | pdf | 75 KB
- Dokumentation Patient Akupunktur | pdf | 235 KB
- Anerkennung von Fallkonferenzen & Qualitätszirkeln | pdf | 201 KB
- Gele-Liste Stand Dezember_2022 | pdf | 264 KB
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Anna Sophie Zebi, Merhawi Tewolde, Elena Schleining & Bianca Knaus
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7216
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.9(at)kvhessen(.)de