Jede Praxis muss einen auf die internen Erfordernisse abgestimmten Hygieneplan haben (gesetzlich vorgeschrieben). Dabei geht es neben Reinigungs- und Desinfektionsplan um weitere Komponenten, je nach Spektrum und Schwerpunkt der Praxis. In vermindertem Umfang gilt das auch für psychotherapeutische Praxen. Darüber hinaus müssen alle Mitarbeiter – auch Reinigungskräfte – auf Basis des individuellen Hygieneplans regelmäßig geschult und in ihre hygienerelevanten Tätigkeiten eingewiesen werden.
Für Mitglieder bietet die KVH Hygieneplan-Module (Muster, Vorlagen) an, die die Erstellung und Handhabung des Hygieneplans erleichtern. Praxen können die für ihre Bedürfnisse wichtigen Dokumente verwenden. Die Module erheben allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit für individuelle Anforderungen und werden auch aufgrund von gesetzlichen Änderungen kontinuierlich ergänzt.
Arztpraxis – das ist ein Muss:
- Reinigungs- und Desinfektionsplan
- Abfallentsorgung
- Flächenreinigung und Desinfektion
- Händehygiene
- Hautdesinfektion
- Umgang mit Stichverletzung
- Unterweisungsnachweis
- Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung
- Infektionsmeldung
- Zubereitung von Injektionslösungen
- Gastroenterologie-Endoskopie (gegebenfalls)
Psychotherapeutische Praxis – das ist ein Muss:
- Reinigungs- und Desinfektionsplan
- Abfallentsorgung
- Flächenreinigung und Desinfektion
- Händehygiene
- Unterweisungsnachweis (wenn Mitarbeiter beschäftigt werden)