Zwei Patienten sitzen in einem Wartezimmer. Einer schaut auf sein Mobiltelefon. © Dean Mitchell

Die Bundesregierung hat mit dem Versorgungsstärkungsgesetz festgelegt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland regional Terminservicestellen (TSS) einrichten müssen, um Patienten mit dringender Überweisung innerhalb von fünf Wochen einen Termin beim Facharzt zu vermitteln. Dafür müssen Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Hessen freie Termine an den eTerminservice melden.

TSS für Praxen: Termine melden ganz einfach

Die Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland betreiben regional so genannte Terminservicestellen (TSS). Sie vermitteln Patientinnen und Patienten mit einer dringenden Überweisung innerhalb von fünf Wochen einen Termin bei Hausärztinnen und -ärzten oder bei Fachärztinnen und Fachärzten. 

Patientinnen und Patienten können das Angebot auch online unter www.eterminservice.de oder über die 116117.app nutzen. 

Die TSS kann, sofern das Anliegen als TSS-Akutfall eingestuft wird – auf Grundlage eines bundesweit einheitlichen, standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens – eine Vermittlung innerhalb von 24 Stunden veranlassen. Damit wird eine unmittelbare ärztliche Versorgung in der medizinisch gebotenen Versorgungsebene erreicht. 

Das leistet die TSS

Die TSS unterstützt gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten bei der Suche nach einem Termin bei Haus-, Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten sowie Fachärztinnen und -ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Hessen. 
Für einen Facharzttermin benötigen diese in der Regel eine Überweisung, auf der die Dringlichkeit mittels eines Überweisungscode bestätigt wird. 
Die TSS kann, sofern das Anliegen als TSS-Akutfall eingestuft wird – auf Grundlage eines bundesweit einheitlichen, standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens – eine Vermittlung innerhalb von 24 Stunden veranlassen. Damit wird eine unmittelbare ärztliche Versorgung in der medizinisch gebotenen Versorgungsebene erreicht. 
Bitte beachten Sie, dass lediglich gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten die TSS nutzen können. 

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten können die TSS nutzen und

  • warten maximal fünf Wochen bis zum Termin
  • wenn sie ein PTV-11-Formular zur Akutbehandlung zum Ende einer Psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten haben, warten sie maximal zwei Wochen 
  • haben keinen Anspruch auf Termine bei bestimmten Ärztinnen/Ärzten/Therapeutinnen/Therapeuten (kein „Wunscharzt“)
  • müssen eine gesetzlich vorgegebene Entfernung zum Wohnort in Kauf nehmen
  • erhalten einen Termin im Krankenhaus, falls die TSS nicht rechtzeitig vermitteln kann

Vor dem Anruf bei der TSS kontaktieren Patientinnen und Patienten am besten zuerst ihre/n Wunschärztin/arzt oder Therapeutin/Therapeut und versuchen, dort einen Termin zu bekommen. Alle Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die in Hessen gesetzlich Versicherte behandeln, finden sie unter: Arztsuche Hessen. Die TSS berät nicht zu medizinischen Fragestellungen.

Das leisten die Praxen in Hessen

Alle Haus- und Fachärztinnen und -ärzte (auch Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte) sowie Therapeutinnen und Therapeuten

  • melden der KVH freie Termine über den eTerminservice
  • müssen durch die TSS vergebene Termine freihalten
  • (auch dann, wenn der Patient bzw. die Patientin den Termin telefonisch nicht bestätigt hat).
  • kennzeichnen TSS-Behandlungsfälle in ihrer Abrechnung (für die extrabudgetäre Vergütung).
  • erhalten Honorarzuschläge für TSS-Fälle gestaffelt nach Wartezeit.
  • hinterlegen im eTerminservice unter dem Punkt Praxisdaten ihre Kontaktdaten (mindestens E-Mail) und bestätigen diese (Double-Opt-in). Nur so erfahren sie, welche Termine gebucht oder abgesagt wurden.

Termine melden leicht gemacht: Schauen Sie sich die eTerminservice Benutzeranleitung an.

Überweisung für die TSS: so geht's

  • Haben Sie einen Fall für die TSS, bringen Sie auf der Überweisung einen Überweisungscode auf. Der Code verdeutlicht, dass es sich um eine dringliche Überweisung handelt.
  • Überweisungscodes laden Sie entweder im eTerminservice herunter (ausdrucken oder als Datei auf dem Praxisrechner speichern) oder generieren Sie mit Ihrem Praxisverwaltungssystemen (PVS) bei der Überweisungsausstellung (das können noch nicht alle PVS).

(K)ein Fall für die TSS!?

Bagatellerkrankungen und verschiebbare Untersuchungen sind kein Fall für die TSS.

Eine Bagatellerkrankung liegt vor, wenn ein Zuwarten von mehr als fünf Wochen hingenommen werden kann. Bitte erklären Sie dies Ihren Patientinnen und Patienten, sollten sie fragen, warum Sie keine dringende Überweisung ausstellen.

Verschiebbare Untersuchungen sind insbesondere

  • Früherkennungsuntersuchungen,
  • Verlaufskontrollen bei medizinisch nicht akuten Erkrankungen,
  • Untersuchungen zur Feststellung der körperlichen oder psychischen Leistungsfähigkeit.

 

zuletzt aktualisiert am: 23.03.2023

Termine melden

Mitglieder der KVH melden Termine über das KV SafeNet*-Portal.  Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärt in Videos, wie Praxen sich im eTerminservice anmelden und ihr Praxisprofil definieren können. Im SafeNet*-Portal der KVH stehen Ihnen nach dem Login in der linken Spalte unter dem Menüpunkt eTerminservicestelle Anleitungen zur Verfügung (Anleitung zur Terminmeldung und Anleitung zur Terminmeldung für Psychotherapeuten).

Hausarzt-Facharzt-Vermittlung nutzen

In einem Video sowie einer Anleitung  zeigt die KBV, wie die Hausarzt-Facharzt-Terminvermittlung (HAFA) ab dem 1. April 2023 im eTerminservice funktioniert.

Ansprechpartner

info.line

Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
info.line(at)kvhessen(.)de

*KV-SafeNet steht nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.

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