Facharzt: Weiterbildung
Erhöhung der Fördergelder ab 1. Januar 2023
Ab 1. Januar 2023 erhöhen sich die monatlichen pro Vollzeitstelle von 5.000 Euro auf 5.400 Euro, bei Teilzeitstellen entsprechend anteilig. Damit wird weiterhin ein wichtiger Beitrag geleistet, um ambulante Weiterbildung zu ermöglichen. Beachten Sie bitte, dass die Fördergelder in voller Höhe als Gehalt an die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) weitergegeben werden müssen.
Seit dem 1. April 2022 müssen Sie keinen Vorwegentscheid von der Landesärztekammer mehr einreichen, sondern den von den ÄiW eingereichten Weiterbildungsplan.
Als Ansprechpartner für Ärzte in Weiterbildung (ÄiW), Weiterbildungsermächtigte (Praxen, Kliniken) und Studierende laufen bei der KVH die Strippen zusammen: Sie bringt alle am Thema Weiterbildung Beteiligten an einen Tisch.
Weiterbildungsstellen & Praxen finden: Um Weiterbilder und angehende ÄiW zusammenzubringen, bietet die KVH eine Facharzt-Weiterbildungs-Jobbörse und die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin eine Allgemeinmedizin-Weiterbildungs-Jobbörse. Die Praxisbörse ist nützlich für die spätere Niederlassung: Dort können Interessierte eine Praxis finden oder an Nachfolger abgeben.
Den Antrag auf Genehmigung (hier ohne Förderung) müssen Sie stellen, bevor der AiW (auch: Quereinsteiger) seine Tätigkeit bei Ihnen aufnimmt. Ihr Antrag kann erst genehmigt werden, wenn die folgenden Unterlagen vollständig mit dem Antrag eingegangen und geprüft sind.
- Kopie der Approbationsurkunde der/des ÄiW
- Weiterbildungsbefugnis der beschäftigten Ärztin oder des beschäftigenden Arztes
- Kopie des Arbeits- / Anstellungsvertrags
Wenn Sie eine bereits tätige Fachärztin oder einen Facharzt als AiW beschäftigen möchten, müssen Sie Ihrem Antrag zusätzlich die Facharzturkunde beilegen. Der Arbeitsvertrag muss dann genau regeln, wann die Ärztin /der Arzt als Fachärztin oder -arzt und wann als AiW arbeitet. Während der fachärztlichenTätigkeit rechnet sie/er mit der eigenen LANR ab, während der Tätigkeit als AiW mit der LANR des Weiterbilders. Eine finanzielle Förderung einer zweiten fachärztlichen Weiterbildung ist bis auf den Quereinstieg Allgemeinmedizin leider nicht möglich.
Die FAQ AiW bieten Antworten auf alle Fragen rund um Aufgaben und Pflichten eines AiW.
Downloads
- Antrag Beschäftigun AiW (ohne Förderung) | pdf | 115 KB
- Antrag auf Beschäftigung eines AiW (mit Förderung) | pdf | 169 KB
- Merkblatt Förderung Fachärzte | pdf | 134 KB
- Merkblatt_Tarif_Einstufung_Änderungsentwurf_2022-12-16 | pdf | 121 KB
- Weiterbildungsplan ÄiW (Muster) | pdf | 99 KB
- Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung | pdf | 226 KB
- Vereinbarung nach § 75 a SGB V | pdf | 161 KB
- Richtlinie Anstellungsgenehmigung | pdf | 92 KB
Lassen Sie sich helfen
Die KVH unterstützt Weiterbilder sowie ÄiW und berät sie auch nach der Prüfung, zum Beispiel zur Niederlassung. Sie macht ÄiW im Doc's Camp für die Niederlassung fit, vermittelt Ansprechpartner und berücksichtigt Interessen – auch die von Wieder- oder Quereinsteigern. Die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin organisiert auf Wunsch eine Weiterbildung im Verbund, die eine lückenlose Weiterbildung in Klinik und Praxis garantiert.
Ansprechpartner
Weiterbildung Fachärzte
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6691
Fax 069 24741-68845
info.facharzt(at)kvhessen(.)de
Ansprechpartner
Förderung Fachärzte
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Förderung Weiterbildung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7050
Fax 069 24741-68843
foerderung.fachaerzte(at)kvhessen(.)de