Mann im Vordergrund hält das Modell eines Herzens. Zwei Frauen im Hintergrund sehen zu. © asiseeit

Studenten der Humanmedizin planen gegen Ende ihres Studiums die ersten Schritte für ihre zukünftige ärztliche Tätigkeit. Die  Weiterbildung zum Facharzt ist eine ihrer vielen Möglichkeiten. Für Mediziner in Hessen, die sich auf ein Fachgebiet spezialisieren und zum Beispiel als Kardiologe oder Internist arbeiten möchten, ist die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) da. Sie ist kompetenter Ansprechpartner für Ärzte in Weiterbildung (ÄiW), Weiterbildungsermächtigte und Studenten und berät bei allen Fragen rund um die Weiterbildung.

Facharzt: Weiterbildung

Für die finanzielle Förderung der Weiterbildung der weiteren Facharztgebiete gibt es bundesweit ein festgelegtes Budget pro Förderzeitraum. Ein Förderzeitraum erstreckt sich grundsätzlich immer vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres. Anträge werden grundsätzlich in chronologischer Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs bearbeitet.

Am 16. März 2024 hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) eine neue Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung verabschiedet. Um die begrenzten Fördermittel bedarfsorientierter zu verteilen, werden einige Stellen Gebieten mit nach Bedarfsplanung kritischer Versorgungssituation vorbehalten und Quoten für einzelne Fachgebiete eingeführt. Darüber hinaus werden die Förderstellen zunächst den Ärzten und Ärztinnen in Weiterbildung zugesprochen, welche sich bereits in der zweiten Hälfte der Weiterbildung befinden. Die übrigen Anträge werden bis zum 1. Juli eines jeden Förderjahres zurückgestellt.

Fördergelder ausgeschöpft

Für den aktuellen Zeitraum bis zum 30. September 2024 ist das zur Verfügung stehende Budget ausgeschöpft. Das bedeutet, dass beantragte Förderzeiträume zunächst eine teilweise Ablehnung bis zum 30. September 2024 erhalten. Ab dem 1. Oktober 2024 beginnt ein neuer Förderzeitraum. Mit diesem steht ein neues Budget zur Verfügung und Förderzeiträume ab dem 1. Oktober 2024 können gewährt werden, sofern alle Kriterien erfüllt sind. Sollte aufgrund von freigewordenen Stellen oder gesetzlicher Änderungen im aktuellen Förderjahr wieder Budget zur Verfügung stehen, werden wir die uns vorliegenden Anträge auf Förderung der Weiterbildung chronologisch nach vollständigem Antragseingang bearbeiten.

Erhöhung der Fördergelder ab 1. Januar 2023

Zum 1. Januar 2023 wurden die monatlichen Fördergelder pro Vollzeitstelle von 5.000 Euro auf 5.400 Euro erhöht, bei Teilzeitstellen entsprechend anteilig. Damit wurde ein wichtiger Beitrag geleistet, um ambulante Weiterbildung zu ermöglichen. Beachten Sie bitte, dass die Fördergelder in voller Höhe als Gehalt an die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) weitergegeben werden müssen.

Seit dem 1. April 2022 müssen Sie keinen Vorwegentscheid von der Landesärztekammer mehr einreichen, sondern den von den ÄiW eingereichten Weiterbildungsplan.

Als Ansprechpartner für Ärzte in Weiterbildung (ÄiW), Weiterbildungsermächtigte (Praxen, Kliniken) und Studierende laufen bei der KVH die Strippen zusammen: Sie bringt alle am Thema Weiterbildung Beteiligten an einen Tisch.

Weiterbildungsstellen & Praxen finden: Um Weiterbilder und angehende ÄiW zusammenzubringen, bietet die KVH eine Facharzt-Weiterbildungs-Jobbörse und die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin eine Allgemeinmedizin-Weiterbildungs-Jobbörse. Die Praxisbörse ist nützlich für die spätere Niederlassung: Dort können Interessierte eine Praxis finden oder an Nachfolger abgeben.

Ablauf AiW beschäftigen

In drei Schritten erklärt: der Weg, wenn Sie einen AiW beschäftigen möchten. Zum Anschauen und Downloaden einfach auf das Bild klicken.

Den Antrag auf Genehmigung (hier ohne Förderung) müssen Sie stellen, bevor der AiW (auch: Quereinsteiger) seine Tätigkeit bei Ihnen aufnimmt. Ihr Antrag kann erst genehmigt werden, wenn die folgenden Unterlagen vollständig mit dem Antrag eingegangen und geprüft sind.

  • Kopie der Approbationsurkunde der/des ÄiW
  • Weiterbildungsbefugnis der verantwortlichen Ärztin oder des Arztes
  • Kopie des Arbeits- / Anstellungsvertrags

Wenn Sie eine bereits tätige Fachärztin oder einen Facharzt als AiW beschäftigen möchten, müssen Sie Ihrem Antrag zusätzlich die Facharzturkunde beilegen. Der Arbeitsvertrag muss dann genau regeln, wann die Ärztin /der Arzt als Fachärztin oder -arzt und wann als AiW arbeitet. Während der fachärztlichenTätigkeit rechnet sie/er mit der eigenen LANR ab, während der Tätigkeit als AiW mit der LANR des Weiterbilders. Eine finanzielle Förderung einer zweiten fachärztlichen Weiterbildung ist bis auf den Quereinstieg Allgemeinmedizin leider nicht möglich.

Die FAQ AiW bieten Antworten auf alle Fragen rund um Aufgaben und Pflichten eines AiW.

Ärztliches Kompetenzzentrum – Beratung rund um die fachärztliche Weiterbildung

Für alle an einer fachärztlichen Weiterbildung Interessierten stehen die Zukunftsmanager des Ärztlichen Kompetenzzentrums Hessens (ÄKH) beratend zur Seite bei

  • der Koordination des Medizinstudiums
  • der fachärztlichen Weiterbildung
  • Vernetzungsmöglichkeiten
  • Weiterbildungsnetzwerken
  • verschiedenen Veranstaltungen und
  • liefert in einer Akademie Inhalte rund um die ambulante Tätigkeit

Sämtliche Serviceangebote sind im Online Campus gebündelt.

zuletzt aktualisiert am: 18.03.2024

Lassen Sie sich helfen

Die KVH unterstützt Weiterbilder sowie ÄiW und berät sie auch nach der Prüfung, zum Beispiel zur Niederlassung. Sie macht ÄiW im Doc's Camp für die Niederlassung fit, vermittelt Ansprechpartner und berücksichtigt Interessen – auch die von Wieder- oder Quereinsteigern. Die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin organisiert auf Wunsch eine Weiterbildung im Verbund, die eine lückenlose Weiterbildung in Klinik und Praxis garantiert.

Ansprechpartner

Förderung Fachärzte

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Förderung Weiterbildung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7050
Fax 069 24741-68843
foerderung.fachaerzte(at)kvhessen(.)de

Ärztliches Kompetenzzentrum Hessen

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt/Main

Tel 069 24741-7191
aerzte-fuer-hessen(at)kvhessen(.)de

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