Weiterbildungsverbünde
Weiterbildungsverbünde sind regionale Zusammenschlüsse von stationären und ambulanten Weiterbildern. Sie sollen die ärztliche Versorgung innerhalb der Region sicherstellen. Die KVH fördert sie mit Zuschüssen.
Wer kann gefördert werden?
Weiterbildungsverbünde, die von der KVH und der Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin anerkannt sind und darüber hinaus die Förderkriterien erfüllen.
Was muss ich tun, um gefördert zu werden?
Sie müssen einen Antrag stellen. Bitte beantragen Sie die Förderung unbedingt, bevor Kosten entstehen.
Wie hoch ist die Förderung?
Sollte Ihr Antrag bewilligt werden, müssen Sie nach dem Zustandekommen der Kosten einen detaillierten Verwendungsnachweis einreichen. Anschließend werden die Kosten bis zur jeweiligen maximalen Förderhöhe erstattet.
- Homepage-Kosten: maximal 2.000 Euro einmalig
- Flyer-Kosten: maximal 1.000 Euro einmalig
- Personalkosten: maximal 300 Euro monatlich
- Sachkosten: maximal 1.000 Euro jährlich
- Fahrtkosten: maximal 1.000 Euro jährlich für fachärztliche Weiterbildungsverbünde
- Kindertagesstättenkosten: maximal 300 Euro monatlich für eine Kindertagesstätte des Krankenhauses
Die genauen Konditionen regelt Kapitel 6.8 der Sicherstellungsrichtlinie.
Was Sie beachten müssen, um gefördert werden zu können, erklärt das Merkblatt WBV.
Fahrplan: Niederlassen
Der Niederlassungsfahrplan der KVH präsentiert alles Wissenswerte und die Fakten, beantwortet offene Fragen und soll Unentschlossene für die Niederlassung interessieren.
Honorar? Garantiert!
In bestimmten Fällen garantiert die KVH in den ersten beiden Quartalen nach Praxisstart ein Honorar in Höhe der persönlich erbrachten Leistung in voller Höhe ohne Quotierung (Förderung Honorargarantie).
Ansiedlung lohnt sich
Bis zu 66.000 Euro sind für Haus-, Fach- und spezialisierte Fachärzte drin, die sich in einem förderungsfähigen Gebiet in Hessen niederlassen.