FAQ zur ärztlichen Weiterbildung
Wer darf weiterbilden?
Um einen Arzt in Weiterbildung (AiW) zum Allgemeinmediziner und Facharzt weiterbilden zu können, muss eine Weiterbildungsbefugnis vorliegen. Die Weiterbildungsbefugnis wird bei der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) beantragt. Die Voraussetzungen, die der Arzt erfüllen muss, um weiterbilden zu dürfen, sind im Antrag auf Weiterbildungsbefugnis der LÄKH zusammengefasst.
Ansprechpartner
Genehmigung Weiterbildung
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7007
Fax 069 24741-68844
genehmigung.weiterbildung(at)kvhessen(.)de