Für erkrankte Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung eine spezialisierte, krankenhausnahe Versorgung benötigen, können nun pädiatrische Krankenhäuser und Krankenhäuser mit selbstständigen pädiatrischen Fachabteilungen ermächtigt werden.

Pädiatrische Institutsambulanzen (PädIA)

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Kinder und Jugendliche aufgrund der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung und die der Behandlung durch ein Krankenhaus bedürfen, nun an Pädiatrische Institutsambulanzen überweisen.

Seit dem 01. April 2026 gilt die Vereinbarung nach § 118b SGB V, Pädiatrische Institutsambulanzen (PädIA). Durch Ermächtigungen von pädiatrischen Krankenhäusern sowie Krankenhäusern mit selbstständigen pädiatrischen Fachabteilungen sollen Krankenhausaufenthalte vermieden, Versorgunglücken geschlossen und Behandlungsabläufe optimiert werden. Die Behandlung in der PädIA erfolgt auf Überweisung von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Sektoren. Doppelstrukturen sind dabei ausgeschlossen.

Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer in der PädIA nutzen eine Krankenhausarztnummer, wodurch die Erbringung und Versorgung von Leistungen kenntlichgemacht wird. Zudem gelten für die PädIA die Bestimmungen zur Qualitätssicherung der vertragsärztlichen Versorgung.

Eine Ermächtigung anzeigen

Pädiatrische Krankenhäuser sowie Krankenhäuser mit selbstständigen pädiatrischen Fachabteilungen können seit April 2026 eine Tätigkeit als pädiatrische Institutsambulanz bei der KV Hessen anzeigen. Dafür stehen die Formulare zum Download bereit.

zuletzt aktualisiert am: 24.04.2025

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