Facharzt: Weiterbildung
Für die finanzielle Förderung der Weiterbildung der weiteren Facharztgebiete gibt es bundesweit ein festgelegtes Budget pro Förderjahr. Anträge werden grundsätzlich in chronologischer Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs bearbeitet.
Am 16. März 2024 hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) eine neue Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung verabschiedet. Um die begrenzten Fördermittel bedarfsorientierter zu verteilen, werden einige Stellen Gebieten mit nach Bedarfsplanung kritischer Versorgungssituation vorbehalten und Quoten für einzelne Fachgebiete eingeführt. Darüber hinaus werden die Förderstellen zunächst den Ärzten und Ärztinnen in Weiterbildung zugesprochen, welche mindestens drei Jahre Weiterbildungszeit absolviert haben. Die übrigen Anträge werden bis zum 1. Juli eines jeden Förderjahres zurückgestellt.
Als Ansprechpartner für Ärzte in Weiterbildung (ÄiW), Weiterbildungsermächtigte (Praxen, Kliniken) und Studierende laufen bei der KVH die Strippen zusammen: Sie bringt alle am Thema Weiterbildung Beteiligten an einen Tisch.
Weiterbildungsstellen & Praxen finden: Um Weiterbilder und angehende ÄiW zusammenzubringen, bietet die KVH eine Facharzt-Weiterbildungs-Jobbörse und die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin eine Allgemeinmedizin-Weiterbildungs-Jobbörse. Die Praxisbörse ist nützlich für die spätere Niederlassung: Dort können Interessierte eine Praxis finden oder an Nachfolger abgeben.
Den Antrag auf Genehmigung (hier ohne Förderung) müssen Sie stellen, bevor der AiW (auch: Quereinsteiger) seine Tätigkeit bei Ihnen aufnimmt. Ihr Antrag kann erst genehmigt werden, wenn die folgenden Unterlagen vollständig mit dem Antrag eingegangen und geprüft sind.
- Kopie der Approbationsurkunde der/des ÄiW
- Weiterbildungsbefugnis der verantwortlichen Ärztin oder des Arztes
- Kopie des Arbeits- / Anstellungsvertrags
Wenn Sie eine bereits tätige Fachärztin oder einen Facharzt als AiW beschäftigen möchten, müssen Sie Ihrem Antrag zusätzlich die Facharzturkunde beilegen. Der Arbeitsvertrag muss dann genau regeln, wann die Ärztin /der Arzt als Fachärztin oder -arzt und wann als AiW arbeitet. Während der fachärztlichenTätigkeit rechnet sie/er mit der eigenen LANR ab, während der Tätigkeit als AiW mit der LANR des Weiterbilders. Eine finanzielle Förderung einer zweiten fachärztlichen Weiterbildung ist bis auf den Quereinstieg Allgemeinmedizin leider nicht möglich.
Die FAQ AiW bieten Antworten auf alle Fragen rund um Aufgaben und Pflichten eines AiW.
Ärztliches Kompetenzzentrum – Beratung rund um die fachärztliche Weiterbildung
© AdobeStock (Drobot Dean)Für alle an einer fachärztlichen Weiterbildung Interessierten stehen die Zukunftsmanager des Ärztlichen Kompetenzzentrums Hessens (ÄKH) beratend zur Seite bei
- der Koordination des Medizinstudiums
- der fachärztlichen Weiterbildung
- Vernetzungsmöglichkeiten
- Weiterbildungsnetzwerken
- verschiedenen Veranstaltungen und
- liefert in einer Akademie Inhalte rund um die ambulante Tätigkeit
Sämtliche Serviceangebote sind im Online Campus gebündelt.
Downloads
- Antrag Beschäftigun AiW (ohne Förderung) | pdf | 133 KB
- Antrag auf Beschäftigung eines AiW (mit Förderung) | pdf | 187 KB
- Merkblatt Förderung Fachärzte | pdf | 135 KB
- Merkblatt Tarifvertrag AiW | pdf | 120 KB
- Weiterbildungsplan ÄiW (Muster) | pdf | 148 KB
- Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung | pdf | 221 KB
- Vereinbarung nach § 75 a SGB V | pdf | 152 KB
- Richtlinie Anstellungsgenehmigung | pdf | 60 KB
Lassen Sie sich helfen
Die KVH unterstützt Weiterbilder sowie ÄiW und berät sie auch nach der Prüfung, zum Beispiel zur Niederlassung. Sie macht ÄiW im Doc's Camp für die Niederlassung fit, vermittelt Ansprechpartner und berücksichtigt Interessen – auch die von Wieder- oder Quereinsteigern. Die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin organisiert auf Wunsch eine Weiterbildung im Verbund, die eine lückenlose Weiterbildung in Klinik und Praxis garantiert.
Ansprechpartner
Förderung Weiterbildung
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Ärztliches Kompetenzzentrum Hessen
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt/Main
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