Psychotherapie
Maßgeblich für die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen ist Kapitel 35 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Dazugehörige Gebührenordnungspositionen (GOP):
- nicht antragspflichtige Leistungen (Abschnitt 35.1 EBM)
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie (Abschnitt 35.2 EBM)
- Zuschläge, die die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zusetzt (Abschnitt 35.2.3)
- standardisierte Testverfahren (Abschnitt 35.3 EBM).
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhalten in dem Ablaufschema zur psychotherapeutischen Behandlung einen Überblick, in welcher Reihenfolge sie Therapien vornehmen sowie wichtige Hinweise, worauf sie bei dem Therapieablauf achten müssen.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können Leistungen auch per Videosprechstunde erbringen und abrechnen. Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus wurde die Mengenbegrenzung befristet bis zum 31. März 2022 bei der Videosprechstunde aufgehoben.
Neu: Seit dem 1. April 2022 wird die Obergrenze bei der Videosprechstunde wieder eingeführt und dabei von 20 Prozent auf 30 Prozent erhöht. Die Anzahl der Behandlungsfälle, die ausschließlich im Rahmen einer Videosprechstunde stattfinden, ist demnach auf höchstens 30 Prozent der Gesamtfälle festgelegt. Die GOP, die entsprechend ihrer Leistungsbeschreibung auch im Rahmen der Videosprechstunde erbracht werden können, unterliegen auch der Obergrenze von 30 Prozent je Mitglied und je Quartal.
Achtung: Bei der leistungsbezogenen Obergrenze je Mitglied und Quartal tritt zum 1. Juli 2022 eine abweichende Regelung für das Kapitel 35 in Kraft. Die Mengenbegrenzung der GOP des Kapitel 35 bezieht sich dann nicht mehr auf jede GOP einzeln, sondern auf die Gesamtpunktzahl der im Quartal erbrachten Leistungen. Die Mengenbegrenzung besteht nur bei den GOP, die nach ihrer Leistungsbeschreibung auch per Videosprechstunde durchgeführt werden können. Ausnahme bildet die GOP 35152, hier gilt weiterhin die Begrenzung der einzelnen GOP, wenn diese per Video durchgeführt wird.
Psychotherapie: Richtlinie und Vereinbarung
In der Psychotherapie-Richtliniehat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Therapieformen und -arten geregelt, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht und vergütet werden können: die Psychotherapieverfahren der Analytischen Psychotherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie sowie die Systemische Therapie. Sie werden auch als Richtlinientherapien bezeichnet und sind auch Gegenstand der Psychotherapievereinbarung (Bundesmantelvertrag für Ärzte (BMV-Ä) Anlage 1).
Praktisch im Praxisalltag: Alle wichtigen Informationen zur Abrechnung der Psychotherapie hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) in einem Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) für ihre Mitglieder zusammengefasst.
Neue Formulare
Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) finden Psychotherapeuten alle Musterformulare und Ausfüllhilfen.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt