Fassade des KVH-Gebäudes © KVH (Judith Scherer)

Jedes Bundesland hat mindestens eine Kassenärztliche Vereinigung (KV). Diese sind organisiert in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die wiederum die Interessen der KVen und ihrer Mitglieder bundesweit vertritt.

Aufgaben der KVH

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt. Unter Aufsicht des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration stellt sie in Hessen sicher, dass gesetzlich Versicherte durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten medizinisch versorgt werden und dass Praxen möglichst gleichmäßig im Bundesland verteilt sind. Deshalb organisiert sie auch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) in Hessen, den Patientinnen und Patienten in Anspruch nehmen können, wenn ihre Hausarztpraxis geschlossen ist.

Die Mitglieder der KVH sind die niedergelassenen, ermächtigten und angestellten Ärztinnen und Ärzte, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Kassenpatientinnen und -patienten behandeln. Derer gibt es rund 15.000 in Hessen. Die KVH vertritt ihre Interessen gegenüber den Krankenkassen, der Politik und der Öffentlichkeit. Da die KVH gegenüber den Krankenkassen auch die Gewähr dafür übernehmen muss, dass alle Leistungen ihrer Mitglieder ordnungsgemäß erbracht werden, unterstützt und prüft sie ihre Mitglieder bei der Abrechnung. Zu allen beruflichen Fragen berät sie die Mitglieder nicht nur telefonisch an der info.line, sondern unter anderem auch in mehreren regionalen BeratungsCentern.

Diese Aufgaben kann die KVH nur mit viel Know-how und guten Strukturen meistern. Deshalb arbeiten unter der Leitung eines medizinischen Vorstands (Facharzt, Allgemeinmediziner) und eines Geschäftsführers in zwei Geschäftsbereichen (Honorar & Finanzen, Sicherstellung & Recht) zahlreiche Expertinnen und Experten verschiedener Disziplinen abteilungsübergreifend zusammen.

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zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024

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