Fortbilden ist Pflicht
Da sich die Medizin immer weiterentwickelt, verpflichtet das Fünfte Sozialgesetzbuch alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten dazu, sich kontinuierlich fortzubilden. In einem Fünfjahreszeitraum müssen sie mindestens 250 Fortbildungspunkte nachweisen. Der Fünfjahreszeitraum beginnt für alle, die erstmals ab dem 1. Juli 2004 zugelassen wurden, mit der Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit. Ruht die Zulassung, ist die Frist für diese Zeit unterbrochen.
Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten können vor Ablauf der Fortbildungsfrist bei der KVH eine Fristverlängerung beantragen. Verlängerungen aufgrund der Corona-Pandemie müssen nicht beantragt werden.
Einzelheiten zum Verfahren des Fortbildungsnachweises und der Honorarkürzung finden sich in der Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten.
Punktekonto online
Sie können Ihre Fortbildungspunkte über die Onlineportale der Kammern einsehen. Über das Mitgliederportal der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) können sich Ärzte zudem die FobiApp auf ihr Handy installieren, mit der sie unter anderem ihren Barcode immer elektronisch zur Verfügung haben. Psychotherapeuten finden ihren Login im Mitgliederbereich der Psychotherapeutenkammer Hessen (PTKH).
Die Kammern teilen der KVH mit, ob das Punktekonto ihrer Mitglieder die erforderlichen Fortbildungspunkte enthält. So müssen Ärzte und Psychotherapeuten der KVH nicht extra Fortbildungszertifikate der Kammern oder Auszüge ihres Punktekontos schicken.
Fünf Schritte zum Erfolg
- Kontrollieren Sie Ihr Punktekonto.
- Reichen Sie fehlende Teilnahmebescheinigungen ein.
- Fehlende Punkte können Sie kurzfristig und ohne Kosten online erwerben.
- Hospitationen in Praxen und Kliniken können angerechnet werden (siehe Formular der Landesärztekammer).
- Bis zum Stichtag müssen mindestens 250 Punkte auf dem Punktekonto der Kammern sein.
Bilden Sie sich fort! Bei nicht oder nicht ausreichend erfolgtem Fortbildungsnachweis wird Ihr Honorar um zehn Prozent im ersten und um 25 Prozent im zweiten Nachbesserungsjahr gekürzt. Nach Ablauf der zweijährigen Nachbesserungsfrist kann zudem Ihre Zulassung entzogen werden. Dies gilt auch bei fehlendem Nachweis Ihrer Angestellten.
Fristverlängerung Corona
Die Sonderregelung, Nachweiszeiträume zu verlängern, aufgrund der Corona-Pandemie wird zum 31.März2026 abgeschafft. Inwiefern Sie davon betroffen sind und wenn ja, in welchem Umfang, erfahren Sie bei Ihren Ansprechpartnern der KVH. Wir informieren Sie auch weiterhin individuell über den Ablauf Ihrer Frist und den Stand zu Ihren Fortbildungen.
Punktekonto
Eine Übersicht der Fortbildungspunkte erhalten Ärzte im Mitgliederportal der LÄKH und Psychotherapeuten im Mitgliederbereich der PTKH.
Fortbilden bei der KVH
Buchen und anmelden, Seminare aus dem Fortbildungsprogramm, Vorträge und interessante Veranstaltungen rund um den Praxisalltag für Ärzte, Psychotherapeuten und ihre Praxisteams, Ärzte in Weiterbildung und Medizinstudierende.
Ansprechpartner
Fortbildungsverpflichtung
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main
Tel 069 24741-7556
Fax 069 24741-68836
fortbildung-info(at)kvhessen(.)de
Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt am Main
Psychotherapeutenkammer Hessen
Frankfurter Straße 8
65189 Wiesbaden
Tel 0611 531680
fortbildung(at)ptk-hessen(.)de
https://ptk-hessen.de/
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