Fortbilden ist Pflicht
Da sich die Medizin immer weiterentwickelt, verpflichtet das Fünfte Sozialgesetzbuch alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten dazu, sich kontinuierlich fortzubilden. In einem Fünfjahreszeitraum müssen sie mindestens 250 Fortbildungspunkte nachweisen. Der Fünfjahreszeitraum beginnt für alle, die erstmals ab dem 1. Juli 2004 zugelassen wurden, mit der Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit. Ruht die Zulassung, ist die Frist für diese Zeit unterbrochen.
Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten können vor Ablauf der Fortbildungsfrist bei der KVH eine Fristverlängerung beantragen.
Einzelheiten zum Verfahren des Fortbildungsnachweises und der Honorarkürzung regelt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in der Regelung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragstherapeuten.
Punktekonto online
Sie können Ihre Fortbildungspunkte über die Onlineportale der Kammern einsehen. Über das Mitgliederportal der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) können sich Ärzte zudem die FobiApp auf ihr Handy installieren, mit der sie unter anderem ihren Barcode immer elektronisch zur Verfügung haben. Psychotherapeuten finden ihren Login im Mitgliederbereich der Psychotherapeutenkammer Hessen (PTKH).
Die Kammern teilen der KVH mit, ob das Punktekonto ihrer Mitglieder die erforderlichen Fortbildungspunkte enthält. So müssen Ärzte und Psychotherapeuten der KVH nicht extra Fortbildungszertifikate der Kammern oder Auszüge ihres Punktekontos schicken.
Fünf Schritte zum Erfolg
- Kontrollieren Sie Ihr Punktekonto.
- Reichen Sie fehlende Teilnahmebescheinigungen ein.
- Fehlende Punkte können Sie kurzfristig und ohne Kosten online erwerben.
- Hospitationen in Praxen und Kliniken können angerechnet werden (siehe Formular der Landesärztekammer).
- Bis zum Stichtag müssen mindestens 250 Punkte auf dem Punktekonto der Kammern sein.
Bilden Sie sich fort! Bei nicht oder nicht ausreichend erfolgtem Fortbildungsnachweis wird Ihr Honorar um zehn Prozent im ersten und um 25 Prozent im zweiten Nachbesserungsjahr gekürzt. Nach Ablauf der zweijährigen Nachbesserungsfrist kann zudem Ihre Zulassung entzogen werden. Dies gilt auch bei fehlendem Nachweis Ihrer Angestellten.
Ausgelaufen: Corona-Sonderregelungen
Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Absage von Fortbildungsveranstaltungen hatte die KVH bereits mehrfach die Nachweisfrist der Fortbildungsverpflichtung verlängert und Honorarkürzungen ausgesetzt.
Alle Sonderregelungen zur Fortbildungsverpflichtung aufgrund der Corona-Pandemie sind zum 31. März 2022 ausgelaufen. Die KVH ist daher gezwungen, mit dem zweiten Abrechnungsquartal 2022 die Sanktionierung aufgrund fehlender Fortbildung im Rahmen des § 95d SGB V wieder aufzunehmen. Über eine drohende Honorarkürzung informiert die KVH ihre Mitglieder weiterhin individuell und berät sie zu den Möglichkeiten der Fortbildung.
Es bleibt dabei: Betroffene Mitglieder haben aufgrund der Corona-Pandemie insgesamt sechs Jahre Zeit für den Nachweis der Fortbildung.
Punktekonto
Eine Übersicht der Fortbildungspunkte erhalten Ärzte im Mitgliederportal der LÄKH und Psychotherapeuten im Mitgliederbereich der PTKH.
Fortbilden bei der KVH
Buchen und anmelden Seminare aus dem Fortbildungsprogramm, Vorträge und interessante Veranstaltungen rund um den Praxisalltag für Ärzte, Psychotherapeuten und ihre Praxisteams, Ärzte in Weiterbildung und Medizinstudierende.
Ansprechpartner
Fortbildungsverpflichtung Fortbildungsverpflichtung
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main
Tel 069 24741-7556
Fax 069 24741-68836
fortbildung-info(at)kvhessen(.)de
Ansprechpartner
Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt am Main
Ansprechpartner
Psychotherapeutenkammer Hessen
Frankfurter Straße 8
65189 Wiesbaden
Tel 0611 531680
fortbildung(at)ptk-hessen(.)de
https://ptk-hessen.de/