Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rechnen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihr Honorar einmal im Quartal nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ab, die die Daten prüft und sie zur Vergütung an die Krankenkasse des Patienten weiterleitet.

Quartalsabrechnung abgeben

Quartalsende. Es gilt, die Abrechnung zu finalisieren und an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) zu übermitteln. Die folgenden Schritte führen zum Ziel.

In drei Schritten zur Abrechnung

*KV-SafeNet steht nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.

zuletzt aktualisiert am: 06.09.2023

Abgabetermine

10. Oktober 2023: Quartal 3/2023

10. Januar 2024: Quartal 4/2023

10. April 2024: Quartal 1/2024

10. Juli 2024: Quartal 2/2024

 

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