Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rechnen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihr Honorar einmal im Quartal nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ab, die die Daten prüft und sie zur Vergütung an die Krankenkasse des Patienten weiterleitet.

Quartalsabrechnung abgeben

Quartalsende. Es gilt, die Abrechnung zu finalisieren und an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) zu übermitteln. Die folgenden Schritte führen zum Ziel.

Wichtige Informationen zur Versorgung und Abrechnung bei Geflüchteten aus der Ukraine hat die KV Hessen für ihre Mitglieder kompakt aufbereitet.

 

In drei Schritten zur Abrechnung

*KV-SafeNet steht nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.

zuletzt aktualisiert am: 14.09.2022

Abgabetermine

10. Oktober 2022: Quartal 3/2022

10. Januar 2023: Quartal 4/2022

10. April 2023: Quartal 1/2023

10. Juli 2023: Quartal 2/2023

 

Sie haben Fragen zur Abrechnung und möchten, dass die KVH Sie zurückruft?
Buchen Sie einen Rückruf-Termin!

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

Ansprechpartner

Internetdienste

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
internetdienste(at)kvhessen(.)de

Ansprechpartner

Abrechnung

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Quartalsabrechnung Briefpost

Postfach 150218
60062 Frankfurt

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt

Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen