Check-up: Gesundheits-Check
Zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte einmalig Anspruch auf den Gesundheits-Check. Ab dem Alter von 35 können sie die Untersuchung alle drei Jahre in Anspruch nehmen. Dabei werden gesundheitliche Risiken und Belastungen erfasst und von der Ärztin oder dem Arzt ausgewertet und beraten.
Seit 1. Oktober 2021 ist das Hepatitis-Screening enthalten. Versicherte ab 35 Jahren haben einmalig Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C als Bestandteil des sogenannten „Check-ups“ (Gesundheitsuntersuchung) testen zu lassen. Ziel ist es, durch das Screening unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen zu erkennen und frühzeitig zu behandeln, um teils gravierende Spätfolgen zu verhindern.