Check-up: Gesundheits-Check
Zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte einmalig Anspruch auf den Gesundheits-Check. Ab dem Alter von 35 können sie die Untersuchung alle drei Jahre in Anspruch nehmen. Dabei werden gesundheitliche Risiken und Belastungen erfasst und von der Ärztin oder dem Arzt ausgewertet und beraten.