Ausgabe des Kinderuntersuchungshefte im Doppelpack beendet
Seit dem Jahr 2022 wurde in Hessen das ärztliche Kinderuntersuchungsheft (U-Heft) zusammen mit dem zahnärztlichen Kinderuntersuchungsheft in einer gemeinsamen Mappe an Eltern von Neugeborenen ausgegeben. Dieses Projekt ist ausgelaufen und die Ausgabe beendet.
Grund: Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am 15. Mai 2025 auf Antrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) beschlossen, die zahnärztliche Früherkennung direkt im Kinderuntersuchungsheft zu dokumentieren. Die Änderung von Kinder-Richtlinie und Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Damit ist ein separates zahnärztliches Untersuchungsheft nicht mehr erforderlich. Alle Befunde – ärztliche und zahnärztliche – stehen ab sofort an einem Ort: im Kinderuntersuchungsheft, dem sogenannten Gelben Heft.
Was gilt jetzt für Praxen?
- Bestehende Hefte, die Eltern bereits erhalten haben, werden durch Einlegeblätter und Aufkleber ergänzt.
- Die neue Version des Kinderuntersuchungshefts (Stand Mai 2025) soll dann zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Zur Umstellung werden entsprechende Hinweis auf der Homepage veröffentlicht.
Die Bestellung der „Kinderuntersuchungshefte im Doppelpack" über die Rieco Gruppe ist nicht mehr möglich. Mitglieder verwenden die Ergänzungs-Einleger für Bestandshefte, welche bei Rieco bestellbar sind.
Bestellservice
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Mitgliederservice Sonderverträge
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7580
Fax 069 24741-68805
formulare(at)kvhessen(.)de
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