Eine Frau klebt Haftzettel an eine Glaswand © level17

Kinderuntersuchungsheft

Ergänzung durch Einlegeblätter und Aufkleber

Einlegeblätter und Aufkleber zur Ergänzung des Kinderuntersuchungshefts

Mit dem Ziel, die Prävention und Vorsorge im Kindesalter weiter zu stärken, hat der Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) eine wichtige Neuerung im Bereich der Früherkennungsdokumentation beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 werden die Ergebnisse der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen verbindlich im Kinderuntersuchungsheft dokumentiert.

Das gehört zur bestehenden zahnärztlichen Früherkennung

Geregelt in der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten haben Kinder zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Zum Leistungsumfang gehört insbesondere, dass

  • die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Mundhöhle untersucht,
  • das Kariesrisiko des Kindes einschätzt,
  • zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke und zur richtigen Mundhygiene berät sowie
  • gegebenenfalls fluoridhaltige Zahnpasta empfiehlt

Einleger und Aufkleber zur Ergänzung

Zunächst sollen die bereits gedruckten Kinderuntersuchungshefte in der bisher geltenden Version aufgebraucht werden. Für die Ergänzung wird es Aufkleber und Einleger für die Z1 bis Z6 geben. Entsprechende Ergänzungen für das Kinderuntersuchungsheft erhalten Eltern grundsätzlich von den Vertragszahnärztinnen und -ärzten. Für Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin besteht keine Verpflichtung zur Ausgabe – die Produkte stehen ihnen zur Bestellung nun zur Verfügung und können bei Bedarf ausgegeben werden.

Die Einleger beinhalten die Dokumentationsfelder für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Ergänzend enthalten diese Hinweise für Eltern, um ein stärkeres Bewusstsein für die zahnärztliche Vorsorge zu erzeugen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und zur Bewahrung der Struktur des Kinderuntersuchungshefts erfolgt die Dokumentation der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen geschlossen in einem eigenen Teil nach der Untersuchung „U9 60.-64. Lebensmonat“.

Die Aufkleber listen die Zeiträume der Untersuchung von Z1 bis Z6 auf sowie die entsprechenden Felder zum Eintrag der Daten für das entsprechende Kind. Sie folgt zukünftig hinter der Teilnahmekarte.

„Einleger Z1 – Z6“ und „Aufkleber Z1 – Z6“ für das Kinderuntersuchungsheft gelten seit dem 1. Januar 2026. Praxen können ab sofort die Produkte wie gewohnt bei Rieco bestellen.

Neue Version des Kinderuntersuchungshefts

Die neue Version des Kinderuntersuchungshefts (Stand Mai 2025) soll dann ab zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Zur Umstellung werden entsprechende Hinweis auf der Homepage veröffentlicht.

Hintergrund

Der G-BA hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 beschlossen, die Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie) in der Anlage 1 um die Dokumentation und Elterninformationen zu den zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen Z1 – Z6 gemäß der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten zu ergänzen. Der Beschluss tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

zuletzt aktualisiert am: 05.02.2026

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