Neugeborenen-Hörscreening
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 18. Juni 2026 die Vorgaben für das Neugeborenen-Hörscreening in der Kinder-Richtlinie angepasst, um die Qualität der Früherkennung angeborener Hörstörungen zu verbessern. Diese Vorgabe ist am 20. August 2026 in Kraft getreten. Ziel ist es, betroffene Kinder noch früher zu identifizieren und gezielt zu fördern.
Elterninformation Neugeborenen-Hörscreening
Zur Aufklärung der Eltern wird der Flyer „Neugeborenen-Hörscreening. Informationen für Eltern zum Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung“ genutzt. Dieser wurde an die neuen Vorgaben angepasst.
Aufkleber für Altbestand des Kinderuntersuchungsheftes
Die Ergebnisse des Neugeborenen-Hörscreenings dokumentieren Kinderärztinnen und -ärzte im Kinderuntersuchungsheft. Damit Mitglieder ihre Bestände der Kinderuntersuchungshefte weiter nutzen können, können sie einen Aufkleber bestellen und damit die bisherige Seite neun überkleben.
Eine Neuauflage des Kinderuntersuchungsheftes mit Stand Juni 2026 erscheint zu einem späteren Zeitpunkt.
Was ändert sich?
- Einheitliches Testverfahren: Erst- und Kontrolluntersuchung können nun mit dem gleichen Messverfahren (otoakustische Emissionen oder Hirnstammaudiometrie) durchgeführt werden.
- Maximal drei Testversuche pro Ohr bei der Erstuntersuchung. Auch einseitig auffällige Tests bedürfen einer Kontrolluntersuchung und ggf. eine Abklärungsdiagnostik.
- Kontrolluntersuchung muss zwischen 5 Stunden nach der Erstuntersuchung und der U2 erfolgen.
Die neue Version der „Elterninformation Neugeborenen-Hörscreening“ und der Aufkleber fürs Kinderuntersuchungsheft können Mitglieder ab dem 1. September 2026 im Webshop oder per Fax über den Bestellschein beziehen.
Bestellservice
Rezepte sind aus? Sie brauchen Formulare, Infomaterial oder Praxisstempel? Wir sagen Ihnen, wo Sie was bestellen können.
Ihre Downloads ()
Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.
© level17