Das Modell eines Herzen wird Studierenden gezeigt © asiseeit

Die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin ist kompetenter Ansprechpartner für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW), Weiterbildungsermächtigte und Studierende. Sie berät persönlich und telefonisch bei allen Fragen rund um die Weiterbildung Allgemeinmedizin.

Allgemeinmedizin: Weiterbildung

Änderung der Richtlinie

Am 15. März 2025 wurde eine Änderung der Richtlinie der KVH zur Genehmigung der Beschäftigung von Ärzten und Psychotherapeuten in Weiterbildung sowie Ausbildungsassistenten beschlossen. Seitdem gilt unter anderem, dass der Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung frühestens sechs Monate vor Beginn der Tätigkeit gestellt werden kann. Davon ausgenommen können Anträge auf Genehmigung der Beschäftigung von zukünftigen Kinder- und Jugendmedizinern durch die zum 1. April 2026 in Kraft getretene Richtlinienänderung frühestens zwölf Monate vor Beginn der Tätigkeit gestellt werden.

Den Antrag auf Genehmigung (hier ohne Förderung) müssen Sie stellen, bevor der AiW (auch: Quereinsteiger) seine Tätigkeit bei Ihnen aufnimmt. Ihr Antrag kann erst genehmigt werden, wenn die folgenden Unterlagen vollständig mit dem Antrag eingegangen und geprüft sind.

  • Kopie der Approbationsurkunde der/des ÄiW
  • Kopie des Arbeits- / Anstellungsvertrags

Wenn Sie eine bereits tätige Fachärztin oder einen Facharzt als AiW beschäftigen möchten, müssen Sie Ihrem Antrag zusätzlich die Facharzturkunde beilegen. Der Arbeitsvertrag muss dann genau regeln, wann die Ärztin /der Arzt als Fachärztin oder -arzt und wann als AiW arbeitet. Während der fachärztlichenTätigkeit rechnet sie/er mit der eigenen LANR ab, während der Tätigkeit als AiW mit der LANR des Weiterbilders. Eine finanzielle Förderung einer zweiten fachärztlichen Weiterbildung ist bis auf den Quereinstieg Allgemeinmedizin leider nicht möglich.

Die FAQ AiW bieten Antworten auf alle Fragen rund um Aufgaben und Pflichten eines AiW.

Urkunden im Arztregister hinterlegen: Weiterbildungsurkunden können KVH-Mitglieder auch im Arzt- und Psychotherapeutenregister hinterlegen lassen.

Ärztliches Kompetenzzentrum – Beratung rund um die fachärztliche Weiterbildung

Für alle an einer fachärztlichen Weiterbildung Interessierten steht das Team Nachwuchsförderung der KVH beratend zur Seite bei

  • der Koordination des Medizinstudiums
  • der fachärztlichen Weiterbildung
  • Vernetzungsmöglichkeiten
  • Weiterbildungsnetzwerken
  • verschiedenen Veranstaltungen und
  • liefert in einer Akademie Inhalte rund um die ambulante Tätigkeit

Sämtliche Serviceangebote sind auf der Nachwuchs-Website gebündelt.

zuletzt aktualisiert am: 29.06.2026

Lassen Sie sich helfen

Die KVH unterstützt Weiterbilder sowie ÄiW und berät sie auch nach der Prüfung, zum Beispiel zur Niederlassung. Sie macht ÄiW im Doc's Camp für die Niederlassung fit, vermittelt Ansprechpartner und berücksichtigt Interessen – auch die von Wieder- oder Quereinsteigern. Die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin organisiert auf Wunsch eine Weiterbildung im Verbund, die eine lückenlose Weiterbildung in Klinik und Praxis garantiert.

Ansprechpartner

Team Nachwuchsförderung

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Nachwuchsförderung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741 7227
nachwuchs(at)kvhessen(.)de

Ansprechpartner

Förderung Weiterbildung

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7050
weiterbildung(at)kvhessen(.)de

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