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Änderungen am HVM gemäß 87b SGB V ab Q1/2026 – VV-Beschluss vom 30.05.2026
Änderungen am HVM gemäß 87b SGB V ab Q1/2026 – VV-Beschluss vom 30.05.2026
Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) gemäß § 87b Abs. 1 S. 2 SGB V wird mit Wirkung ab 01.01.2026 geändert (Fassung vom 13.12.2025).
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