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Änderungen am HVM gemäß 87b SGB V ab Q1/2025 – VV-Beschluss vom 15.03.2025
Änderungen am HVM gemäß 87b SGB V ab Q1/2025 – VV-Beschluss vom 15.03.2025
Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) gemäß § 87b Abs. 1 S. 2 SGB V wird mit Wirkung ab 1.01.2025 geändert (Fassung vom 15.03.2025).
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Heranwachsende: Leistungen für neue Altersgruppe abrechnen
Heranwachsende: Leistungen für neue Altersgruppe abrechnen
Ab dem 1. Oktober 2025 können Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin Leistungen für Heranwachsende abrechnen. Die Altersgruppe umfasst Patientinnen und Patienten ab Beginn des 19. Lebensjahres bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
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