Änderungen am HVM gemäß 87b SGB V ab Q1/2026 – VV-Beschluss vom 30.05.2026

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen hat in ihrer Sitzung am 30.05.2026 Änderungen am Honorarverteilungsmaßstab (HVM) gem. § 87b Abs. 1 S. 2 SGB V beschlossen.

Fassung vom: 30. Mai 2026
Inkrafttreten: 1. Januar 2026 
Veröffentlicht am: 3. Juni 2026

Hier finden Sie die Veröffentlichung der HVM-Änderung aus der Vertreterversammlung vom 30.05.2026, gültig ab Quartal 1/2026.

zuletzt aktualisiert am: 03.06.2026

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