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GENEHMIGUNG_APHERESE_Antrag_Verlaengerung-Behandlung-Patient.pdf
GENEHMIGUNG_APHERESE_Antrag_Verlaengerung-Behandlung-Patient.pdf
Unterschrift des Patienten Allgemeine Angaben Anamnese / Risikofaktoren …………………………. ……………………………………………………………………………………. Datum Stempel und Unterschrift des antragstellenden Arztes Erklärung des Patienten ………………………… [...] …. Datum Unterschrift des Patienten bei familiärer Hypercholesterinämie in homozygoter: Off bei schwerer Hypercholesterinämie bei der grundsät: Off LpaApherese bei Patienten mit isolierter LpaErhöhu: Off [...] medikamentösen Therapie das LDL-Cholesterin nicht ausreichend gesenkt werden kann Lp(a)-Apherese bei Patienten mit isolierter Lp(a)-Erhöhung über 60 mg/dl und LDL-Cholesterin im Normbereich sowie gleichzeitig
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GENEHMIGUNG_APHERESE_Ersterhebungsbogen-Patient.pdf
GENEHMIGUNG_APHERESE_Ersterhebungsbogen-Patient.pdf
und Unterschrift des antragstellenden Arztes Erklärung des Patienten …………………………. ……………………………………………………………………………………. Datum Unterschrift des Patienten bei familiärer Hypercholesterinämie in homozygoter: Off [...] schwerer Hypercholesterinämie bei der grundsät: Off LpaApherese bei Patienten mit isolierter LpaErhöhu: Off Pseudonym des Patienten: Kostenträger: Anschrift: PLZ: Ort: Antragsteller Vertragsarzt: LANR: [...] medikamentösen Therapie das LDL-Cholesterin nicht ausreichend gesenkt werden kann Lp(a)-Apherese bei Patienten mit isolierter Lp(a)-Erhöhung über 60 mg/dl und LDL-Cholesterin im Normbereich sowie gleichzeitig
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Implantateregister: Meldung für Hüft- und/oder Kniegelenk abrechnen
Implantateregister: Meldung für Hüft- und/oder Kniegelenk abrechnen
Seit dem 1. Januar 2025 können Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie oder Orthopädie und Unfallchirurgie für die Meldung einer implantatbezogenen Maßnahme mit Endoprothesen an Hüft- und/oder Kniegelenken an das Implantateregister die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01966 und die bereits bestehende 40162 abrechnen.
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Videosprechstunde: Obergrenze von Behandlungsfällen erhöht
Videosprechstunde: Obergrenze von Behandlungsfällen erhöht
Seit dem 1. April 2025 wurde der Anteil der Behandlungsfälle, die in einem Quartal im Videokontakt ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt stattfinden, für bekannte Patienten von 30 Prozent auf 50 Prozent angehoben. Wichtig: Rückwirkend zum 1. April 2025 können Praxen neu bis zu 50 Prozent ihrer Behandlungsfälle im Quartal ausschließlich im Rahmen einer Videosprechstunde erbringen und abrechnen. Die bisherige Differenzierung zwischen bekannten und unbekannten Patienten entfällt.
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