Eine Frau lächelt in die Kamera, während sie ein Magazin in den Händen hält. © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

ÄBD: Einführung elektronische Patientenakte

Sehr geehrte Frau Doktor, sehr geehrter Herr Doktor,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie mit heutigem Rundschreiben darüber informieren, dass die elektronische Patientenakte (ePA) zum 1. Oktober 2025 verpflichtend wird.

Mit dem Digital-Gesetz erhalten alle gesetzlich Versicherten seit 15. Januar 2025 die "ePA für alle", sofern sie nicht widersprochen haben ("Opt-Out-Regelung").

Die ePA ermöglicht es Versicherten, jederzeit Einsicht in ihre Gesundheitsdaten zu nehmen, die sicher in der Akte abgelegt sind. Jede Krankenkasse stellt dafür eine App bereit, über die Versicherte ihre Daten einsehen und verwalten können.

In diesem Zusammenhang erhalten Sie nachfolgend eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten.

Fragen und Antworten zur ePA

Sobald die Umstellung in ganz Hessen erfolgt ist, wird Ihnen eine Anleitung im ÄBD zur Verfügung stehen.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Abteilung Ärztlicher Bereitschaftsdienst

zuletzt aktualisiert am: 30.07.2025

An alle im Ärztlichen Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte

Ansprechpartner

info.line

Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
info.line(at)kvhessen(.)de

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