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Intersexualität und Transsexualität
Intersexualität und Transsexualität
Ärztinnen und Ärzte können geschlechtsorganbezogene Gebührenordnungspositionen (GOP) bei inter- und transsexuellen Personen abrechnen, auch wenn das anspruchsberechtigte Geschlecht nicht mit dem personenstandsrechtlichen Geschlecht übereinstimmt. Hier ist eine korrekte Kennzeichnung der GOP wichtig.
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Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV)
Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV)
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Soziale Entschädigungsrecht (SER). Fortlaufend werden nun die Formulare angepasst und erhalten das neue „SER-Feld“. So können Mitglieder den entsprechenden Anspruch des Versicherten kennzeichnen.
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EBM_Intersexualitaet-Transsexualitaet_Checkliste.pdf
EBM_Intersexualitaet-Transsexualitaet_Checkliste.pdf
oder „d“ = keine weitere Kennzeichnung nötig (weiter zu c.) „m“ oder „w“ und personenstandsrechtliches Geschlecht entspricht anspruchsberechtigtem Geschlecht = keine Kennzeichnung nötig (weiter zu c.) „m“ [...] Geschlecht entspricht nicht dem anspruchsberechtigten Geschlecht = Kennzeichnung nach b.) beachten! b.) Kennzeichnungspflicht Kennzeichnung der GOP mit der Zusatzkennzeichnung „88150“ ICD-10-Kode angeben [...] der Abrechnung von Leistungen bei intersexuellen und transsexuellen Personen gilt es bestimmte Kennzeichnungen vorzunehmen. Wie Sie als Ärztinnen oder Ärzte genau bei geschlechterspezifischen Altersgrenzen
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Zweitmeinungsverfahren abrechnen
Zweitmeinungsverfahren abrechnen
Versicherte können sich vor bestimmten planbaren Operationen eine ärztliche Zweitmeinung bei Ärztinnen und Ärzten einholen. Neu können Ärztinnen und Ärzte für Diagnostische Radiologie seit dem 1. Juli 2025 als Erstmeiner die GOP 01645 mit dem Suffix „K“ bei Eingriffen an Aortenaneurysmen abrechnen.
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