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EBM-AENDERUNGEN_01042025_KSV-Psych_Kinder-_und_Jugendliche_Verguetung_BA_771.pdf
EBM-AENDERUNGEN_01042025_KSV-Psych_Kinder-_und_Jugendliche_Verguetung_BA_771.pdf
Die Kennzeichnung der Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen 22220 und 23220 für die Sachverhalte nach Nr. 3 erfolgt anhand bundeseinheitlich kodierter Zusatzkennzeichen. Die Kennzeichnung wird [...] häufiger als 15- mal und bis zum gemäß EBM geltenden Höchstwert berechnet werden gesondert zu kennzeichnen und zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen zu finanzieren. Die Überführung
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KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen
KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen
Seit dem 1. April 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neue Leistungen für die Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher aus dem neuen Abschnitt 37.6 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Klargestellt: Ab dem 1. Juli 2025 kann ausschließlich die Bezugsärztin bzw. Bezugsarzt oder die Bezugspsychotherapeutin bzw. Bezugspsychotherapeuten die GOP 37626 abrechnen.
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