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ANSIEDLUNGSFOERDERUNG-HONORARUMSATZGARANTIE_Foerdergebiete_Niederlassung.pdf
ANSIEDLUNGSFOERDERUNG-HONORARUMSATZGARANTIE_Foerdergebiete_Niederlassung.pdf
Fördergebiete gemäß Kap. 3.1 (Ansiedlungsförderung) und 3.2 (Honorarumsatzgarantie) der Sicherstellungsrichtlinie der KV Hessen zur Verwendung der Finanzmittel nach § 105 Abs. 1a SGB V (Strukturfonds) Landkreis
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Heranwachsende: Leistungen für neue Altersgruppe abrechnen
Heranwachsende: Leistungen für neue Altersgruppe abrechnen
Ab dem 1. Oktober 2025 können Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin Leistungen für Heranwachsende abrechnen. Die Altersgruppe umfasst Patientinnen und Patienten ab Beginn des 19. Lebensjahres bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
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