Heranwachsende: Leistungen für neue Altersgruppe abrechnen
Ab dem 1. Oktober 2025 können Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin die Leistungen aus Kapitel 4 (Kinder- und Jugendmedizin) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) auch für Heranwachsende abrechnen. Die Altersgruppe umfasst Patientinnen und Patienten ab Beginn des 19. Lebensjahres bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Damit können Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder, Kinder, Jugendliche und neu Heranwachsende behandeln. Gleiches gilt für Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt.
Folgende Anpassungen werden im EBM vorgenommen:
- In die Allgemeinen Bestimmungen 4.3.5 EBM wird eine Definition für die Altersgruppe der Heranwachsenden aufgenommen.
- In die Präambel zum Kapitel 4 (Kinder- und Jugendmedizin) wird eine Nummer 15 aufgenommen zur Klarstellung, dass die Gebührenordnungspositionen (GOP) des Kapitels 4 für Patientinnen und Patienten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr berechnungsfähig sind.
In verschiedenen GOP des Kapitels 4 wird daher der Altersbezug aufgehoben:
- GOP 04352 (Erhebung des vollständigen Entwicklungsstatus)
- GOP 04353 (Orientierende Untersuchung der Sprachentwicklung)
- GOP 04431 (Ausführliche neurologisch-motoskopische Untersuchung)
- GOP 04434 (Elektroenzephalographische Untersuchung)
- GOP 04435 (Pädiatrische Kurz-Schlaf-EEG-Untersuchung)
- GOP 04437 (Zusatzpauschale Abklärung einer peripheren neuromuskulären Erkrankung)
- GOP 04442 (Zusatzpauschale intensive, aplasieinduzierende und/oder toxizitätsadaptierte antiproliferative Behandlung
- GOP 04443 (Zusatzpauschale intensivierte Nachbetreuung nach Tumorbehandlung und/oder allogener(n) oder autologer(n) Transplantation(en) hämatopoetischer Stammzellen)
- GOP 04513 (Perkutane Gastrostomie)
- GOP 04514 (Zusatzpauschale pädiatrische Koloskopie)
- GOP 04515 (Ösophagus-Manometrie)
- GOP 04516 (Zusatzpauschale pädiatrische Rektoskopie)
- GOP 04518 (Zusatzpauschale pädiatrische (Teil-)Koloskopie und/oder Sigmoidoskopie)
- GOP 04564 (Zusatzpauschale kindernephrologische Betreuung bei Hämodialyse als Zentrums- bzw. Praxishämodialyse, Heimdialyse oder zentralisierter Heimdialyse, oder bei intermittierender Peritonealdialyse (IPD), einschl. Sonderverfahren)
- GOP 04565 (Zusatzpauschale kindernephrologische Betreuung bei Durchführung einer Peritonealdialyse (CAPD oder CCPD))
- GOP 04572 (Zusatzpauschale kindernephrologische Betreuung bei LDL-Apherese)
- GOP 04573 (Zusatzpauschale kindernephrologische bei einer Apherese bei rheumatoider Arthritis)
In einigen GOP des Kapitels 4 wird die Altersgruppe der Heranwachsenden aufgenommen:
- GOP 04530 (Zusatzpauschale pädiatrische Pneumologie)
- GOP 04550 (Zusatzpauschale pädiatrische Rheumatologie)
- GOP 04551 (Zusatzpauschale spezielle pädiatrisch-rheumatologische Funktionsdiagnostik bzw. rheumatologisches Assessment)
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
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