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Beobachtung und Betreuung abrechnen
Beobachtung und Betreuung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können für die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten die GOP 01510 bis 01545 aus dem EBM unter anderem nach Infusionen, oraler Medikamentengabe oder Untersuchungen abrechnen. Neu: Seit dem 1. Oktober 2024 können Praxen die Beobachtung und Betreuung nach GOP 01540 bis 01542 bei allen Enzymersatztherapien bei Morbus Fabry abrechnen und die Infusionstherapie nach GOP 02102 neu bei einer Enzymersatztherapie bei Morbus Fabry.
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EBM-AENDERUNGEN-01012019_Vereinbarung_nach_132g_Abs_3_SGBV_19122018.pdf
EBM-AENDERUNGEN-01012019_Vereinbarung_nach_132g_Abs_3_SGBV_19122018.pdf
und Behindertenhilfe e. V., Essen - der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V., Frankfurt am Main 1 Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB [...] Essen, den _______________________________ Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. Frankfurt am Main, den _______________________________ Anlage 1 Erklärung zur Erfüllung der Anforderungen
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Terminvermittlung abrechnen
Terminvermittlung abrechnen
Patientinnen und Patienten sollen in dringenden Fällen schneller einen Termin in einer Praxis erhalten. Für Praxen, die Termine bereitstellen oder Versicherten in Facharztpraxen vermitteln, gelten besondere Abrechnungsbestimmungen. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) bietet Online-Seminare für häufig gestellte Fragen zur Abrechnung an.