Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

Gesundheitsuntersuchungen (Check-up)

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Gesundheitsuntersuchungen (Check-up) abrechnen

Mit der Gesundheitsuntersuchung, dem sogenanten Check-up, können Ärztinnen und Ärzte Krankheiten früh entdecken und effektiv behandeln. Die Gesundheitsuntersuchung rechnen Hausärztinnen und Hausärzte oder Internistinnen und Internisten über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01732 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab.

Gesetzlich Versicherte haben zwischen dem 18. und dem 35 Lebensjahr einmalig Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung. Ab dem Alter von 35 Jahren kann der Check-up alle drei Jahre in Anspruch genommen werden.

GOP zur Gesundheitsuntersuchung überblicken

GOPKurzbeschreibungBewertung
01732Gesundheitsuntersuchung bei Erwachsenen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gemäß der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (GU-RL)

38,90 Euro*

(326 Punkte)

*nach bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2024 (11,9339 Cent)

zuletzt aktualisiert am: 21.12.2023

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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