Auf einen Blick
Auf dieser Seite stehen Ihnen alle Rechtsgrundlagen und Verträge der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) kompakt zur Verfügung. Mit der Filterfunktion können Sie mit wenigen Klicks einfach nach Themen suchen und finden schnell die benötigten Informationen.
Finden Sie Verträge & Vereinbarungen ganz einfach
Jedes Jahr handelt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) Honorarverträge mit den hessischen Krankenkassenverbänden aus. Sie regeln die Höhe der Gesamtvergütung gemäß §87a SGB V, die an die hessischen Vertragsärzte verteilt werden können. Mitglieder der KV können die Honorarverträge auf Wunsch einsehen.
Der Homöopathie-Vertrag mit der IKK classic wurde nach § 73 c SGB V geschlossen, um Patienten mit klassischer Homöopathie zu versorgen.
Am Vertrag teilnehmen
Wer am Vertrag teilnehmen möchte, reicht seine vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen ein beim Mitgliederservice Sonderverträge.
Die Impfvereinbarung regelt den Anspruch gesetzlich Versicherter auf Schutzimpfungen (im Sinne des § 2 Nr. 9 des Infektionsschutzgesetzes). Das unterscheidet sich von Krankenkasse zu Krankenkasse. Die Vereinbarung zielt darauf ab, den Schutz gegen Infektionskrankheiten in Hessen zu verbessern.
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) unterstützt ihre Mitglieder bei Fragen dazu, ob etwas verordnet werden kann oder nicht: Im Infoportal Verordnungen finden hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten sämtliche Informationen zu allen verordnungsrelevanten Themen kurz, knapp, übersichtlich, verständlich und tagesaktuell.
Der mit dem Land Hessen geschlossene Vertrag über die Abrechnung der Jugendarbeitsschutzuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) in Verbindung mit der Bundesverordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach der Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV) regelt unter anderem die Vergütung für diese Untersuchungen.
Der Vertrag K.I.S.S. wurde nach § 73c SGB V mit der BIG direkt gesund geschlossen, um Frühgeburten zu vermeiden. K.I.S.S. steht für die Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft.
Am Vertrag teilnehmen
Wer am Vertrag teilnehmen möchte, findet die Vertragsunterlagen hier als Download.
Die mit den hessischen Krankenkassenverbänden 1998 geschlossene „Vereinbarung zur Abgabe und Abrechnung von Intraokularlinsen bei ambulanten Kataraktoperationen“ wurde im Laufe der Jahre immer wieder kassenindividuell angepasst.
Patienten in Pflegeheimen ärztlich zu betreuen ist nach wie vor ein schwieriges vertragsärztliches Arbeitsfeld. Im Rahmen des Bundesmantelvertrags (BMV), Anlage 27, hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) einen Mustervertrag entwickelt, der die entsprechenden Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit zwischen Pflegeheimen und niedergelassenen Vertragsärzten im Sinne des § 119b SGB V regelt. Diesen können Mitglieder als Vorlage für den Abschluss einer solchen Vereinbarung mit dem von ihnen betreuten Pflegeheim verwenden.
Wer in Hessen die Versorgung von Menschen in Pflegeheimen abrechnen möchte, braucht zusätzlich eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.
Strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137f SGB V Koronare Herzkrankheit
Voraussetzungen
Falls Sie an diesem DMP teilnehmen möchten, füllen Sie bitte die Teilnahmeerklärung Leistungserbringer und gegebenenfalls – bei angestellten Ärzten – die Ergänzungserklärung Leistungserbringer aus. Reichen Sie diese inklusive der erforderlichen Nachweise unterschrieben und vollständig ausgefüllt beim Mitgliederservice Sonderverträge ein.
Sobald Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie die Bestätigung, dass Sie an dem DMP Koronare Herzkrankheit teilnehmen können. Danach sind Sie zur Abrechnung der DMP KHK-spezifischen Abrechnungsziffern berechtigt.
Siehe VIACTIV-Vertrag „Mein Arzt“.
Zentraler Ansprechpartner
Ansprechpartner für Sonderverträge
Mitgliederservice Sonderverträge
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