Arbeitsschutz - sicher in der Praxis
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitsschutz im Betrieb beziehungsweise der Praxis zu organisieren und bestimmte Schutzmaßnahmen vor Unfällen und Krankheiten zu treffen. Die wichtigsten Gesetze dazu sind Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz.
Betreuung wählen: Sobald Sie Personal beschäftigen, müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeitenden betriebsärztlich sowie sicherheitstechnisch betreut werden und dies gegenüber der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege melden. Mehr Infos erhalten Sie bei der Landesärztekammer Hessen (LÄKH).
Patienten & Mitarbeiter befragen
Informieren Sie sich auch über unseren Service zur Patientenbefragung und zur Mitarbeiterbefragung.
Ansprechpartner
Qualitäts- & Veranstaltungsmanagement
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main
Tel 069 24741-7551
Fax 069 24741-68841
qm-info(at)kvhessen(.)de