Ein Arzt untersucht den Arm einer Patientin © FatCamera

Praxen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu befragen. Die KVH unterstützt ihre Mitglieder mit Musterfragebögen und Tipps.

Mitarbeiter befragen

Um Praxisabläufe stetig weiterzuentwickeln, fordert die Qualitätsmanagement-Richtlinie von ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen eine „regelmäßige, möglichst anonyme Befragung“ ihrer Mitarbeitenden. Befragungen liefern wichtige Hinweise auf die Zufriedenheit der Angestellten, woraus sich Optimierungspotenzial für  Prozesse und interne Abläufe iableiten lässt.

In kleineren Praxen müssen die Befragungen nicht schriftlich durchgeführt werden. Als Alternative ist ein persönliches Gespräch zwischen Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter und Praxisinhaberin oder -inhaber möglich, etwa im Rahmen des jährlichen Mitarbeitergesprächs. 

Befragen Sie Ihre Beschäftigten: Nutzen Sie dafür einfach unseren Musterfragebogen als Vorlage. Wir können Ihnen zwar nicht bei der Auswertung helfen, doch wir beraten Sie gerne.

zuletzt aktualisiert am: 01.10.2025

Ansprechpartner

Qualitäts- & Veranstaltungsmanagement

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main

Tel 069 24741-7551
Fax 069 24741-68841
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