Lungenkrebs-Früherkennung - neue Versicherteninformation
Seit dem 1. April 2026 ist die Früherkennung von Lungenkrebs Teil der gesundheitlichen Vorsorge. Alle zwölf Monate können aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren mittels Niedrigdosis-Computertomographie (Low-DoseCT, kurz LDCT) untersucht werden.
Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Arbeitsmedizin, die Wissen im Bereich der Lungenkrebs-Früherkennung entweder als Teil der Facharztweiterbildung oder eine entsprechende Fortbildung absolviert haben, identifizieren anspruchsberechtigte Versicherte, die für die Früherkennungsuntersuchung in Frage kommen. Die Versicherten werden über das Lungenkrebs-Screening anhand der Versicherteninformation aufgeklärt und diese wird ihnen ausgehändigt. Die Versicherteninformation soll helfen, eine informierte Entscheidung über ihre Teilnahme an der Lungenkrebs-Früherkennung zu treffen.
Praxen können die gedruckten Exemplare der Versicherteninformation für die Lungenkrebs-Früherkennung über den Regelmitgliederversand bestellen.
Weiterführende Informationen bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer Themenseite „Lungenkrebs-Screening“ an. Dort können sich Interessierte die PraxisInfo „Lungenkrebs-Früherkennung mit Niedrigdosis-Computertomographie bei starken Raucherinnen und Rauchern" und ein Schaubild zu Ablauf herunterladen.
Hintergrund
In seinen Richtlinien bestimmt der G-BA die Details zu Art und Umfang von Früherkennungsuntersuchungen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz war am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Daraufhin folgte der Beschluss des G-BA zur Krebsfrüherkennung bei Raucherinnen und Rauchern am 18. Juni 2025, welcher am 5. September 2025 in Kraft getreten ist. Im März 2026 wurden die Versicherteninformation des G-BA veröffentlicht, die Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie angepasst und die Vergütung für die neuen Leistungen im Erweiterten Bewertungsausschuss festgelegt.
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